GEMA/SUISA/AUME

Bevor ein Presswerk den Vervielfältigungsauftrag ausführt, wird die Freigabe durch den Rechteverwalter vorausgesetzt.

Ohne Freigabe kein Produktionsbeginn bzw. keine Auslieferung.

Der ausgefüllte Lizenzantrag der GEMA , der SUISA oder der AUME wird an die zuständige Stelle gefaxt, welche das Presswerk später über die Freigabe der Produktion benachrichtigt, parallel bekommt der Auftraggeber eine Rechnung.

Preis pro CD-LP (max. 20 Tracks, <80 min.)

Deutschland

Schweiz

Österreich

entweder vom Händlerabgabepreis

13,75%

11%

13,7%

oder vom Endverkaufspreis

10%

10%

10%

oder Mindestbetrag (als Promotion-CD)

0,6199 Euro

0,80 SFR

0,70 Euro

immer zuzüglich Umsatzsteuer

7%

2,4%

20%

 


Zuständig ist immer der Lizenzverwalter des Landes, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat.

  • GEMA, Direktion Industrie, Rosenheimer Str. 11, D-81667 München, Tel. +49 89/48003-00, Fax -779, www.gema.de
  • SUISA, Bellariastr. 82, CH-8038 Zürich, Tel. +41 1/4856666, Fax +41 1/4824333, www.suisa.ch
  • Austro Mechana, Baumanstr. 10, A-1031 Wien, Tel. +43 1/72787, Fax +43 1/7127136, www.akm.co.at
  • Zuständig für Italien: SIAE, Holland: BUMA/STEMRA, England: MCPS, Frankreich/Luxemburg: SACEM

Zu den Pflichtangaben auf den CD-Drucksachen schreibt die GEMA:

    “Die Etiketten, Tonträger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen: Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung, Vermietung, Aufführung, Sendung! Titel der wiedergegebenen Werke, Namen der Urheber wie des/der Komponisten, des/der Textdichter(s) sowie ggf. des Text- bzw. Musik-Bearbeiters, soweit bekannt den Namen des Verlegers. Diese Angaben können (in begründeten Ausnahmefällen) auch auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden. Den Eindruck GEMA auf den Etiketten, Tonträgern und Inlays. Sofern vorhanden, Bestell-/Katalognummer auf den Etiketten, Tonträgern, Inlays und Plattentaschen. Label und Labelcode, falls vorhanden, auf den Etiketten, Inlays und Tonträgern.